ADRESSE
Kehr Biertreber GmbH
An der Lande 9
34286 Spangenberg
KEHR Biertreber - AGB
Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KEHR Biertreber GmbH
1.
Inhalt des Vertrags
11. Inhalt des Vertrags
1.1 Allen Verkäufen und Lieferungen liegen die
nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden
von jedem Kunden mit Eingehung der
Geschäftsverbindung mit uns auch ohne
ausdrückliche Erklärung als maßgeblich und
verbindlich anerkannt und gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten einzelne
Teile der Bedingungen ungültig oder unwirksam sein,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
hierdurch nicht beeinträchtigt. Die
Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns
nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Lieferungen
2.1 Lieferungen “frei Hof” setzen optimale
Anfahrtsverhältnisse voraus und bedeuten nicht “frei
Silo” oder “frei Lagerraum.” Für den Zugang des Lkws
zur Abladestelle hat der Besteller Sorge zu tragen.
2.2 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder
Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber
uns eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem
Hinweis, dass er die Abnahme des
Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist steht dem
Auftraggeber nur ein Rücktrittsrecht zu. Für Schäden,
die durch das Rangieren von Fahrzeugen an der
Empfangsstelle entstehen, wird außer für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit keine Haftung
übernommen.
2.3 Umstände, welche die Lieferung verkaufter Waren
unmöglich machen oder übermäßig erschweren,
ebenso Fälle höherer Gewalt, behördlicher
Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen,
auch in der Person eines Vorlieferanten, entbinden
für die Dauer der Behinderung oder deren
Nachwirkung von der Lieferfrist.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder
verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
2.4 Teillieferungen durch uns sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß der bei Lieferung
ermittelten tatsächlichen Liefermenge. Der Käufer
hat die Ware so zu nehmen, wie sie ausfällt
(Handelsklausel).
3.2 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich
der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe.
3.3 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen
ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei verspäteter
Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der
Geltendmachung eines größeren tatsächlichen
Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen zu
verlangen.
3.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist
nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen
durch den Auftraggeber wegen irgendwelchen
Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen oder wegen Mängelrüge ist
ausgeschlossen.
3.5 In jedem Fall beschränken sich
Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der
reklamierten Lieferung.
3.6 Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung
der Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher
schriftlich vereinbart werden.
3.7 Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen
entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis
zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei
vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt
und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
Die uns durch Rücknahme entstehenden Kosten hat
der Auftraggeber zu tragen. Die Rücknahme der
gelieferten Waren gilt nicht als Ausübung eines
Rücktrittrechtes.
4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht
weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder
verpfänden.
4.3 Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich
zu unterrichten und diese Dritte, die Zugriff auf die
Waren nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um
unser Eigentum handelt.
4.4 Vorstehendes gilt auch dann, wenn die Ware
verfüttert wurde. Die Eigentumsrechte gelten dann
an den gefütterten Tieren.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
5.1 Beanstandungen für von uns gelieferte Waren
müssen noch am Tage der Lieferung, spätestens
jedoch innerhalb 24 Stunden erfolgen. Mängelrügen
jeder Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Empfang
der Ware, in jedem Fall vor Verarbeitung bzw.
Verfütterung schriftlich uns gegenüber - nicht einem
Vertreter - unter genauer Angabe der behaupteten
einzelnen Mängel erfolgen. Während oder nach der
Verarbeitung bzw. Fütterung erhobene Mängelrügen
werden nicht mehr berücksichtigt. Die
Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die ganze
Lieferung. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für
die rechtzeitige Rüge.
5.2 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort
und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen,
Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die
bestmögliche Verwendung unserer Produkte
erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von
seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von
der Eignung unserer Produkte für den von ihm
beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
5.3 Bei rechtzeitig erhobener und begründeter
Mängelrüge ersetzen wir mangelhafte Ware
unentgeltlich durch andere Ware. An Stelle von
Ersatzlieferungen sind wir auch berechtigt, den
Kaufpreis der Ware zu vergüten. Weitere, ohne
unsere Einwilligung entstandene Ersatzansprüche
wie Frachtkosten, Arbeitslöhne, Verzugsschäden,
sonstige Kosten, sind ausgeschlossen. Unsere
Schadenersatzpflicht beschränkt sich wertmäßig auf
den Wert der beanstandeten Ware, auch dann, wenn
der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
rechtlich unwirksam sein sollte.
5.4 Die Gewährleistungsansprüche verjähren
spätestens mit Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung
der Ware, auch nach Zurückweisung einer
Mängelrüge durch uns.
6. Mängelhaftung
6.1 Wird die Ware nach der Lieferung nicht
produktgerecht gelagert, haften wir für die sich
daraus ergebenden Mängel nicht, insbesondere nicht
für Schäden, die nach Lieferung durch fehlerhafte
Einsilierung/Lagerung entstehen. Für Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns oder einem unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
6.2 Für Schäden, die nicht auf einer solchen
Pflichtverletzung beruhen, beschränken wir unsere
Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (d.h. solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und der Höhe
nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Diese
Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Unsere verschuldensunabhängige
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der
Übernahme des Beschaffungsrisikos bleibt hiervon
ebenfalls unberührt.
7. Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem
erteilten Auftrag zurück, können wir, falls dem
Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung gesetzt worden ist, unbeschadet der
Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die
durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen
Kosten geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechte und Pflichten gilt unser
Firmensitz in Spangenberg. Gerichtsstand ist
Melsungen.
9. Datenschutzinformation
Der Umfang der verarbeiteten Daten richtet sich
maßgeblich nach unserer jeweils bestehenden
Geschäftsbeziehung.