NAVIGATION
ADRESSE Kehr Biertreber GmbH An der Lande 9 34286 Spangenberg
KONTAKT Telefon: +49 (0) 5663 930003 Telefax: +49 (0) 5663 930150 Mail: info@kehr-biertreber.de
KEHR Biertreber - AGB
Unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der KEHR Biertreber GmbH
1. Inhalt des Vertrags Allen Verkäufen und Lieferungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden von jedem Kunden mit Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung als maßgeblich und verbindlich anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten einzelne Teile der Bedingungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. Lieferungen 2.1 Lieferungen “frei Hof” setzen optimale Anfahrtsverhältnisse voraus und bedeuten nicht “frei Silo” oder “frei Lagerraum.” Für den Zugang des Lkws zur Abladestelle hat der Besteller Sorge zu tragen. 2.2 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist steht dem Auftraggeber nur ein Rücktrittsrecht zu. Für Schäden, die durch das Rangieren von Fahrzeugen an der Empfangsstelle entstehen, wird außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen. 2.3 Umstände, welche die Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch in der Person eines Vorlieferanten, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 2.4 Teillieferungen durch uns sind zulässig. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß der bei Lieferung ermittelten tatsächlichen Liefermenge. Der Käufer hat die Ware so zu nehmen, wie sie ausfällt (Handelsklausel). 3.2 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 3.3 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. 3.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen irgendwelchen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen oder wegen Mängelrüge ist ausgeschlossen. 3.5 In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der reklamierten Lieferung. 3.6 Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung der Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. 3.7 Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die Rücknahme der gelieferten Waren gilt nicht als Ausübung eines Rücktrittrechtes. 4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. 4.3 Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu unterrichten
und diese Dritte, die Zugriff auf die Waren nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. 4.4 Vorstehendes gilt auch dann, wenn die Ware verfüttert wurde. Die Eigentumsrechte gelten dann an den gefütterten Tieren. 5. Gewährleistung und Mängelrüge 5.1 Beanstandungen für von uns gelieferte Waren müssen noch am Tage der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden erfolgen. Mängelrügen jeder Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware, in jedem Fall vor Verarbeitung bzw. Verfütterung schriftlich uns gegenüber - nicht einem Vertreter - unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Während oder nach der Verarbeitung bzw. Fütterung erhobene Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die ganze Lieferung. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die rechtzeitige Rüge. 5.2 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. 5.3 Bei rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrüge ersetzen wir mangelhafte Ware unentgeltlich durch andere Ware. An Stelle von Ersatzlieferungen sind wir auch berechtigt, den Kaufpreis der Ware zu vergüten. Weitere, ohne unsere Einwilligung entstandene Ersatzansprüche wie Frachtkosten, Arbeitslöhne, Verzugsschäden, sonstige Kosten, sind ausgeschlossen. Unsere Schadenersatzpflicht beschränkt sich wertmäßig auf den Wert der beanstandeten Ware, auch dann, wenn der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen rechtlich unwirksam sein sollte. 5.4 Die Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens mit Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung der Ware, auch nach Zurückweisung einer Mängelrüge durch uns. 6. Mängelhaftung 6.1 Wird die Ware nach der Lieferung nicht produktgerecht gelagert, haften wir für die sich daraus ergebenden Mängel nicht, insbesondere nicht für Schäden, die nach Lieferung durch fehlerhafte Einsilierung/Lagerung entstehen. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. 6.2 Für Schäden, die nicht auf einer solchen Pflichtverletzung beruhen, beschränken wir unsere Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Übernahme des Beschaffungsrisikos bleibt hiervon ebenfalls unberührt. 7. Annullierungskosten Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir, falls dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 8. Erfüllungsort, Gerichtsstand Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt unser Firmensitz in Spangenberg. Gerichtsstand ist Melsungen. 9. Datenschutzinformation Der Umfang der verarbeiteten Daten richtet sich maßgeblich nach unserer jeweils bestehenden Geschäftsbeziehung.
NAVIGATION
ADRESSE Kehr Biertreber GmbH An der Lande 9 34286 Spangenberg
KONTAKT Telefon: +49 (0) 5663 930003 Telefax: +49 (0) 5663 930150 info@kehr-biertreber.de
KEHR Biertreber - AGB
Unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der KEHR Biertreber GmbH
1. Inhalt des Vertrags 11. Inhalt des Vertrags 1.1 Allen Verkäufen und Lieferungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden von jedem Kunden mit Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung als maßgeblich und verbindlich anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten einzelne Teile der Bedingungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. Lieferungen 2.1 Lieferungen “frei Hof” setzen optimale Anfahrtsverhältnisse voraus und bedeuten nicht “frei Silo” oder “frei Lagerraum.” Für den Zugang des Lkws zur Abladestelle hat der Besteller Sorge zu tragen. 2.2 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist steht dem Auftraggeber nur ein Rücktrittsrecht zu. Für Schäden, die durch das Rangieren von Fahrzeugen an der Empfangsstelle entstehen, wird außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen. 2.3 Umstände, welche die Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch in der Person eines Vorlieferanten, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 2.4 Teillieferungen durch uns sind zulässig. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß der bei Lieferung ermittelten tatsächlichen Liefermenge. Der Käufer hat die Ware so zu nehmen, wie sie ausfällt (Handelsklausel).
3.2 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 3.3 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. 3.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen irgendwelchen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen oder wegen Mängelrüge ist ausgeschlossen. 3.5 In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der reklamierten Lieferung. 3.6 Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung der Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. 3.7 Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die Rücknahme der gelieferten Waren gilt nicht als Ausübung eines Rücktrittrechtes. 4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. 4.3 Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu unterrichten und diese Dritte, die Zugriff auf die Waren nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. 4.4 Vorstehendes gilt auch dann, wenn die Ware verfüttert wurde. Die Eigentumsrechte gelten dann an den gefütterten Tieren. 5. Gewährleistung und Mängelrüge 5.1 Beanstandungen für von uns gelieferte Waren müssen noch am Tage der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden erfolgen. Mängelrügen jeder Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware, in jedem Fall vor Verarbeitung bzw. Verfütterung schriftlich uns gegenüber - nicht einem Vertreter - unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Während oder nach der Verarbeitung bzw. Fütterung erhobene Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die ganze Lieferung. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die rechtzeitige Rüge. 5.2 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. 5.3 Bei rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrüge ersetzen wir mangelhafte Ware unentgeltlich durch andere Ware. An Stelle von Ersatzlieferungen sind wir auch berechtigt, den Kaufpreis der Ware zu vergüten. Weitere, ohne unsere Einwilligung entstandene Ersatzansprüche wie Frachtkosten, Arbeitslöhne, Verzugsschäden, sonstige Kosten, sind ausgeschlossen. Unsere Schadenersatzpflicht beschränkt sich wertmäßig auf den Wert der beanstandeten Ware, auch dann, wenn der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen rechtlich unwirksam sein sollte. 5.4 Die Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens mit Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung der Ware, auch nach Zurückweisung einer Mängelrüge durch uns. 6. Mängelhaftung 6.1 Wird die Ware nach der Lieferung nicht produktgerecht gelagert, haften wir für die sich daraus ergebenden Mängel nicht, insbesondere nicht für Schäden, die nach Lieferung durch fehlerhafte Einsilierung/Lagerung entstehen. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. 6.2 Für Schäden, die nicht auf einer solchen Pflichtverletzung beruhen, beschränken wir unsere Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Übernahme des Beschaffungsrisikos bleibt hiervon ebenfalls unberührt. 7. Annullierungskosten Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir, falls dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 8. Erfüllungsort, Gerichtsstand Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt unser Firmensitz in Spangenberg. Gerichtsstand ist Melsungen. 9. Datenschutzinformation Der Umfang der verarbeiteten Daten richtet sich maßgeblich nach unserer jeweils bestehenden Geschäftsbeziehung.